Cluster: Governance & Risiko EU-Regulierung · Verordnung 2024/1689

AI Compliance
(EU AI Act)

Die Einhaltung der EU-Verordnung 2024/1689 – von der Risikoklassifizierung bis zur technischen Dokumentation. Zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab 2. August 2026.

Definition

AI Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für den Einsatz von AI-Systemen – insbesondere der EU-Verordnung 2024/1689 ("EU AI Act"), in Kraft seit 1. August 2024. Der AI Act klassifiziert AI-Systeme nach Risiko und knüpft an diese Klassen abgestufte Pflichten zu Transparenz, Dokumentation, Risikomanagement und menschlicher Aufsicht.

Risikoklasse Beispiele Pflichten
Verboten Social Scoring, biometrische Massenüberwachung Vollständiges Verbot ab 2. Februar 2025
Hohes Risiko HR-Screening, Kreditbewertung, medizinische Diagnostik Technische Dokumentation, Logging, Risikomanagement, Human Oversight, Konformitätsbewertung
Begrenztes Risiko Chatbots, Deepfakes, Emotionserkennung Transparenzpflichten: KI-Kennzeichnung, Offenlegung
Minimales Risiko Spam-Filter, AI-gestützte Produktempfehlungen Keine spezifischen Pflichten

Zeitplan: Die wichtigsten Fristen

1. Aug. 2024
EU AI Act in Kraft getreten (Verordnung 2024/1689). 24-monatige Übergangsfrist startet.
2. Feb. 2025
Verbotene AI-Praktiken treten in Kraft. AI-Literacy-Pflicht nach Art. 4 gilt ab sofort für alle Anbieter und Betreiber.
2. Aug. 2026
Zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme: Technische Dokumentation, Logging, Risikomanagement, Human Oversight, Konformitätsbewertung. Zentrale Frist für den Mittelstand.
2. Aug. 2027
Vollständige Anwendung der Verordnung. Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Maschinenverordnung etc.) unterliegen den Regeln.

Abgrenzung

AI Compliance (EU AI Act) adressiert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen nach EU-Recht. AI Governance ist der übergeordnete Rahmen, der Compliance als einen Teilbereich umfasst – aber auch ethische, kulturelle und interne Risikokontrolle einschließt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.

Praxisbeispiel

Anwendungsbeispiel aus der Praxis

Ein Personaldienstleister prüft sein AI-gestütztes Bewerber-Screening gegen den EU AI Act: Das System beeinflusst Beschäftigungsentscheidungen über natürliche Personen – klassisches Hochrisiko-System nach Anhang III, Art. 2.

Das Unternehmen etabliert daraufhin die geforderten Prozesse: technische Dokumentation, automatisches Logging aller Entscheidungen, menschliche Letztentscheidung, regelmäßige Risikobewertung. Ohne diese Prozesse wäre der produktive Einsatz ab August 2026 unzulässig – mit Bußgeldern von bis zu 30 Mio. € oder 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.

EU AI Act Readiness Check
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